Bildausschnitt eines Tischs in einem Schulungsraum mit Laptops und Schreibutensilien, im Vordergrund ist ein Arm einer Schulungsteilnehmerin zu sehen.

Fortbildungsangebote


Fortbildungskataloge


E-Learning-Angebot zur fachlichen Qualifikation für Jugendrichterinnen und Jugendrichter sowie Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte gemäß § 37 JGG n.F.

Die im untenstehenden Dokument beschriebene Fortbildungsreihe zur fachlichen Qualifikation von Jugendrichterinnen und Jugendrichtern sowie Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälten gemäß § 37 JGG n.F. wird in Kooperation mit der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe e.V. angeboten.

Die Fortbildung ist in vier Module aufgeteilt:

  • Modul 1: Grundkenntnisse des Jugendstrafrechts,
  • Modul 2: Grundkenntnisse der Kriminologie,
  • Modul 3: Grundkenntnisse der Pädagogik/Sozialpädagogik und
  • Modul 4: Grundkenntnisse der Jugendpsychologie.

Die Inhalte werden auf der Internetseite der DVJJ  erläutert (Fachliche Qualifikation gemäß § 37 JGG n.F. - DVJJÖffnet sich in einem neuen Fenster).

Das Modul 1, das online über Zoom angeboten wird, wird bei Bedarf durchgeführt, die anderen Module sind als Videos ab sofort verfügbar und können über einen Zugangscode in einem Zeitraum von 2 Jahren,  beginnend ab dem 1. Oktober 2022 angesehen werden.
Den Zugangscode erhalten die Interessierten nach Anmeldung über die Justizakademie, dieser darf von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nicht weitergeben werden.

Bei der Anmeldung ist anzugeben, ob auch Interesse an der Durchführung von Modul 1 besteht, dieses Modul kann nur durchgeführt werden, wenn sich genügend Interessentinnen und Interessenten finden.

Interessentenmeldungen erbitten wir auf dem Dienstweg an justizakademie@hmdj.hessen.de.
Eine Anmeldung ist jederzeit möglich.


Arbeitstagungen


Hinweise

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Reisekostenerstattung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Reisekostengesetzes.
Die Reisekosten können nach der Veranstaltung innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten elektronisch über das Serviceportal des Landes Hessen bei der Hessischen Bezügestelle (HBS) in Kassel geltend gemacht werden (§ 4 Abs. 5 HRKG).

Gemäß § 12 Abs. 4 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes werden durch die Teilnahme an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen entstehende unvermeidliche Kosten für die Betreuung von Kindern unter 15 Jahren oder von nach ärztlichem Zeugnis pflegebedürftigen Angehörigen erstattet. Die Kostenerstattung ist binnen einer Ausschlussfrist von einem Monat bei der Beschäftigungsbehörde schriftlich zu beantragen; die Frist beginnt mit dem Tage nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme. Anträge sind auf dem Dienstweg an die Hessische Justizakademie zu richten.

Hinsichtlich der Gewährung von Freizeitausgleich für Teilzeitbeschäftigte, die an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen, wird auf § 13 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften verwiesen.

Auch Beurlaubte könnten an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen.